Beitragsordnung
Auf der Grundlage von § 6 der Satzung des Förderverein Schleuse 94 hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 23.11.2009 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Zu entrichten ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag
Natürliche Personen | Juristische Personen | |
Reduzierter Beitrag: 8,-- € | Normaler Beitrag: 12,-- € | 50,-- € |
- Jugendliche bis 18 Jahren - Studenten und Auszubildende - Rentner und Pensionäre - Wehr- und Zivildienstleistende |
- Vereine - Firmen - Körperschaften öffentlichen Rechts |
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Zusätzliche kann eine freiwillige jederzeit widerrufbare jährliche Spende individuell vereinbart werden. |